Wichtiger Hinweis!


Achtung!

Der Ausstieg aus der Eigenverbrauchsbesteuerung ist erst dann möglich, wenn Sie das Elster-Protokoll (zur Erstattung der Vorsteuer aus dem Kauf der Anlage ) von uns erhalten haben.

Bitte senden Sie das Einschreiben zum Ausstieg aus dem Eigenverbrauch als Original direkt dem Finanzamt, nicht an uns. Für uns ist nur die Kopie bestimmt, die dann der Startschuss für unser weiteres Vorgehen ist.

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